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IMPRESSUM

AS Haus- und Gartenservice

Sabit Zejnullahu

Hubertusstrasse 26

61250 Usingen 


Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage direkt über unser Kontaktformular oder per E-Mail an as-hausundgartenservice@gmx.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

1. Geltungsbereich

AS Haus- und Gartenservice (nachfolgend "AS" genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, sie werden durch AS schriftlich anerkannt.

 

2. Vertragsabschluss

Die Angebote von AS sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Auftraggebers haben unter Bezugnahme auf das Angebot schriftlich zu erfolgen. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung durch AS zustande. Die Annahme hat schriftlich zu erfolgen (z.B. Auftragsbestätigung), es sei denn,  AS gibt zweifelsfrei zu erkennen, dass sie die Bestellung annimmt (z.B. durch den Beginn der Arbeiten).

 

3.Leistungsumfang / Auftragsabwicklung

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der zwischen dem Auftraggeber und AS vereinbarten Leistungsbeschreibung. Sofern eine solche gesonderte Vereinbarung nicht existiert, ergibt sich der Leistungsumfang aus der Auftragsbestätigung von AS. 

Der Auftraggeber wird werben.hoch.drei unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie über alle Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von AS wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

Alle Leistungen von AS (insbesondere auch alle Vorarbeiten etc.) sind vom Auftraggeber zu prüfen und binnen 5 Arbeitstagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der ausgeführten Arbeiten.

 

4. Auftragserteilung an Dritte

AS ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung von vertrags-gegenständlichen Leistungen Dritter („Unterauftragnehmer“) zu bedienen. AS wird Unterauftragnehmer sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

 

4,Termine

Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, bezeichnen angegebene Liefertermine stets nur einen ungefähren, unverbindlichen Lieferzeitpunkt. Die Lieferverpflichtung von AS steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung durch etwaige Unterauftragnehmer, es sei denn, die nicht rechtzeitige oder verspätete Belieferung oder Nichtbelieferung ist durch AS zu vertreten.

AS haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden AS ebenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

AS kommt in jedem Fall nur in Verzug, wenn sie nach Fälligkeit auf schriftliche Mahnung des Auftraggebers aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht binnen angemessener Nachfrist leistet.

 

5.Honorar / Rücktritt

Sofern nicht abweichend vereinbart, entsteht der Honoraranspruch von AS für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Im Rahmen von umfangreichen Aufträgen oder solchen Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist AS berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen.

Tritt der Auftraggeber von einem erteilten Auftrag zurück, so steht AS gleichwohl die vereinbarte Vergütung zu, ersparte Aufwendungen werden angerechnet. AS ist in diesem Zusammenhang berechtigt, die ersparten Aufwendungen mit 50 % des auf die nicht erbrachte Leistung entfallenden Honorars pauschal zu berechnen. Bereits entstandener Aufwand kann dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

 

6. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht abweichend vereinbart, sind die Rechnungen von werben.hoch.drei 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich AS das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen, Gegenständen und Rechten an den von ihr erbrachten Leistungen vor.

Im Falle eines Zahlungsverzuges stehen werben.hoch.drei Verzugszinsen im gesetzlich geregelten Umfang zu. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen AS aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von AS schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

 

7. Nutzungsrechte / Urheberschutz

Mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen erwirbt der Auftraggeber die für die Verwendung der durch werben.hoch.drei erbrachten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Jede darüber hinausgehende Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung von AS.

Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei werben.hoch.drei. Dies gilt auch und gerade für Leistungen von AS, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.

Änderungen von Leistungen von werben.hoch.drei, wie insbesondere deren Bearbeitung oder Weiterentwicklung durch den Auftraggeber oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von AS und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

 

8. Gewährleistung / Haftung

Gelieferte Arbeiten und Leistungen von AS hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer weiteren Verwendung bzw. Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Rüge bzw. äußert er sich innerhalb von 10 Arbeitstagen nicht, so gilt die Leistung als genehmigt bzw. abgenommen.

Bei Vorliegen eines Mangels steht AS das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu. Beanstandungen, die auf rein künstlerischen Gesichtspunkten im Rahmen der Konzeption beruhen, können lediglich einmalig geltend gemacht werden.

Die Haftung von AS für Schadensersatzansprüche jeder Art ist im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. In allen anderen Fällen einer Haftung auf Schadensersatz aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung, gleich welcher Rechtsgrundlage, wird die Haftung von AS auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

9. Vertraulichkeit

AS ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrages vom Auftraggeber erhält, vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch Unterauftragnehmer in gleicher Weise zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Alle Arbeitsunterlagen werden von AS vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Bearbeitung des jeweiligen Auftrages verwendet.

 

10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und AS ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.

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